Die Pressefreiheit und die Geschworenengerichtsbarkeit in Istrien 1848/1849 (CROSBI ID 615984)
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Pastović, Dunja
njemački
Die Pressefreiheit und die Geschworenengerichtsbarkeit in Istrien 1848/1849
Die Pressefreiheit und die Geschworenengerichtsbarkeit wurden in Istrien als Teil des österreichischen Rechtssystems im Jahr 1848 eingeführt und zwar im Rahmen der liberalen Gesetzgebungsreform, die nach der Märzrevolution angetreten war. Die Geschworenengerichte wurden nur für die Pressedelikte zuständig. Das Pressegericht für den Raum Istriens hatte seinen Sitz in Triest, wo auch das Zentrum der Buchdruckerkunst dieser Provinz war. Da das Pressewesen Istriens im besprochenen Zeitraum unentwickelt war und am Anfang der 2. Hälfte des 19. Jh. in Istrien immer noch keine Druckerei aktiv war, die Forschung gezeigt hat, dass die Pressefreiheit und die Geschworenengerichtsbarkeit in dieser Zeitspanne nicht die gleiche Bedeutunug hatte wie in anderen wirtschaftlich entwickelten Teilen der Monarchie.
Pressefreiheit; Geschworenengerichtsbarkeit; Istrien; 1848-1849
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engleski
The Freedom of Press and the Trial by Jury in Istria 1848/1849
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Freedom of the Press; Trial by Jury; Istria; 1848-1849
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predavanje
20.10.2014-20.10.2014
Zagreb, Hrvatska